Tarifvertrag

Tarifvertrag

Im Zuge der Deregulierung und verschiedener Gesetzesänderungen, muss jedes Zeitarbeitsunternehmen einem Tarifwerk angehören. Im Jahre 2003 hat der DGB erstmals mit dem IGZ-Verband einen rechtsgültigen Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche geschlossen, und wird seit diesem Zeitpunkt von vielen Unternehmen in der Praxis umgesetzt.

Dieses Tarifwerk kommt hauptsächlich in den mittelständischen Betrieben zum Einsatz und enthält sämtliche tariflichen Bestimmungen im Rahmen der gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern. So finden sich hier Regelungen bezüglich der Eingruppierungsstufen, Entlohnung, außertariflichen Zulagen etc. Sowohl bei Leasingmitarbeitern wie auch bei Unternehmen, insbesondere hier die Entscheider und Betriebsräte, geniest der IGZ-Tarifvertrag eine hohe Akzeptanz.

Wir, d.h. die AmaCon Zeitarbeit GmbH, gehören ebenso der IGZ-Tarifgemeinschaft an. Denn wir sind der Meinung:

"Gute Arbeit soll auch fair entlohnt werden"